Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für private Auftraggeber, Gerichte und Behörden in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein.
Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
Anerkannte Verfahren, nachvollziehbar hergeleitet
Rosenheim, Traunstein, Miesbach, Ebersberg und Umgebung
Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte.
Ermittlung von Beleihungswerten als Grundlage für die Finanzierung.
Gutachterliche Stellungnahmen und Beratung in allen Fragen der Immobilienbewertung.
Immer dann, wenn ein Wert belastbar sein muss und nicht nur geschätzt.
Sie schildern Objekt und Anlass. Sie erhalten ein Angebot.
Besichtigung mit Aufmaß, Fotos und Aufnahme des Bauzustands.
Auswertung von Unterlagen und Marktdaten zum Stichtag.
Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit Herleitung.
[TELEFON] oder [E MAIL]. Wir melden uns innerhalb von [FRIST].
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger
[FUNKTION]